Praxis für Sprachtherapie Heike Meffert

Ihre Logopädie in Zeitz (Burgenlandkreis)

Behandlungsspektrum

Allgemeine Informationen zur Behandlung:

Die Kostenübernahme erfolgt bei entsprechender medizinischer Indikation durch die jeweilige Krankenkasse.

Patienten ab 18 Jahre zahlen 10% der Therapiekosten und eine Verordnungsgebühr, sofern sie nicht von der Heilmittelzuzahlung befreit sind.

Eine Verordnung zur Sprachtherapie erhalten Sie vom Haus- oder Kinderarzt bzw. von entsprechenden Fachärzten (HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde etc.).

Wir bieten:

* ausführliche Diagnostik zu Therapiebeginn
* Beratung der Patienten und deren Angehörigen und Vermittlung von Informationen sowie Bereitstellung von Übungsmaterial als ständiger Bestandteil der gemeinsamen Arbeit
* unsere Therapie orientiert sich immer an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Patienten

Behandlung folgender Störungsbilder:

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* Kindliche Sprach- und Sprechstörungen
– Dyslalie (Lautfehlbildungen)
– Dysgrammatismus
– Sprachentwicklungsverzögerung
– myofunktionelle Störung
– Näseln
– Redeflussstörungen
* Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen nach Hirnschädigung
– Aphasie
– Dysarthrie, Dysarthrophonie
* Stimmstörungen
* Redeflussstörungen
– Stottern
– Poltern
* Dysphagien

Des Weiteren bieten wir an:

* bilinguale Therapien
* Behandlung mit Schallwellengerät
* computergestützte Therapien entsprechend des Störungsbildes
* Förderung der Wahrnehmungsbereiche (Sehen, Hören, Fühlen etc.)